Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppentraining und hundeverhaltenstherapeutische Angebote Stand: 20.08.2026
Mit der Anmeldung zu einem Gruppentraining oder der Inanspruchnahme einer Leistung werden diese AGB anerkannt.
Anmeldung und Teilnahme Die Teilnahme am Gruppentraining ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainingsplatz oder eine bestimmte Gruppenzusammensetzung besteht nicht. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich mit dem eigenen Hund. Die teilnehmende Person muss während des Trainings jederzeit in der Lage sein, ihren Hund sicher zu führen und die Anweisungen der Trainerin zu befolgen. Die Trainerin kann die Teilnahme eines Hundes ablehnen oder vorübergehend aussetzen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Tierschutzes, des Trainingsablaufs oder zum Schutz anderer Teilnehmer und Hunde erforderlich ist.
Verantwortung und Haftung des Hundehalters Die Halterin bzw. der Halter bleibt während des gesamten Aufenthalts auf dem Trainingsgelände für den eigenen Hund verantwortlich. Der Hund ist entsprechend seiner individuellen Eigenschaften und des Trainingsziels sicher zu führen und gegebenenfalls zu sichern. Den Anweisungen der Trainerin hinsichtlich Leine, Maulkorb oder sonstiger Sicherungsmaßnahmen ist Folge zu leisten. Für Schäden, die durch den eigenen Hund verursacht werden, haftet grundsätzlich die jeweilige Halterin bzw. der jeweilige Halter nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Abschluss einer ausreichenden Hundehalterhaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.
Gesundheit und Infektionsschutz Hunde mit ansteckenden Infektionskrankheiten dürfen zum Schutz der anderen Hunde und Menschen nicht am Gruppentraining teilnehmen. Dies gilt insbesondere bei Erkrankungen, bei denen eine Ansteckungsgefahr für andere Hunde besteht. Auch bei einem entsprechenden Verdacht ist von einer Teilnahme abzusehen. Die Trainerin ist über relevante gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen oder besondere Verhaltensweisen des Hundes vor Beginn des Trainings zu informieren. Die für den Hund erforderlichen bzw. allgemein empfohlenen Impfungen sind entsprechend dem tierärztlichen Rat aktuell zu halten. Bei Bedarf kann ein entsprechender Nachweis verlangt werden.
Läufigkeit Läufige Hündinnen sind vor dem Training anzukündigen. Die Trainerin entscheidet abhängig von der jeweiligen Gruppenzusammensetzung und dem Trainingsziel, ob eine Teilnahme möglich und sinnvoll ist.
Absagen und Fünferkarten Die Abrechnung des Gruppentrainings erfolgt über Fünferkarten sofern nicht anders vereinbart (Suchhund-Gruppe; Kieztraining; Einzeltraining). Die Teilnahme am Gruppentraining bzw. eine gebuchte Trainingseinheit kann bis spätestens am Vortag des Trainingstermins um 18:00 Uhr kostenfrei abgesagt werden. Bei einer rechtzeitigen Absage wird die Trainingseinheit nicht berechnet. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen gilt die Trainingseinheit als wahrgenommen und wird von der Fünferkarte abgezogen. Dies gilt unabhängig vom Grund der kurzfristigen Absage, soweit nicht im Einzelfall aus Kulanz eine abweichende Regelung getroffen wird. Kann eine Trainingseinheit aufgrund einer Erkrankung oder Verhinderung der Trainerin nicht stattfinden, wird die entsprechende Einheit selbstverständlich nicht berechnet. Bereits vereinbarte Ersatztermine werden nach Verfügbarkeit angeboten.
Durchführung des Trainings Das Gruppentraining dient der praktischen Anleitung und Unterstützung von Mensch und Hund. Ein bestimmter Trainingserfolg kann nicht garantiert werden, da dieser wesentlich von der individuellen Situation des Hundes, der Mitarbeit der Halterin bzw. des Halters und der konsequenten Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen im Alltag abhängt. Die Trainerin ist berechtigt, Trainingsinhalte und Übungen an die jeweilige Gruppensituation sowie an die individuellen Bedürfnisse der teilnehmenden Hunde anzupassen.
Rauchen und Sauberkeit auf dem Trainingsgelände Das Rauchen ist auf dem Hundeplatz grundsätzlich gestattet, sofern keine anderweitigen gesetzlichen oder örtlichen Vorgaben entgegenstehen. Zigaretten und Zigarettenkippen sind ausschließlich vollständig in den hierfür bereitgestellten, dafür vorgesehenen Abfallbehältnissen zu entsorgen. Eine Entsorgung auf dem Boden, in Pflanzflächen, im Trinkwasser der Hunde oder an sonstigen nicht dafür vorgesehenen Stellen ist aus Gründen der Sauberkeit, des Umweltschutzes und insbesondere zum Schutz der Tiere ausdrücklich untersagt. Wer eine Zigarettenkippe nicht ordnungsgemäß entsorgt, ist verpflichtet, diese unverzüglich selbst zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Für Verunreinigungen, Reinigungsaufwand oder Schäden, die durch eine nicht ordnungsgemäße Entsorgung entstehen, haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen kann zusätzlich eine angemessene Vertragsstrafe verlangt werden. Die Höhe der Vertragsstrafe wird unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Verstoßes sowie einer etwaigen Wiederholung festgelegt und kann bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen bis zu 100,00 € je Verstoß betragen. Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt dem Nutzer vorbehalten, soweit gesetzlich erforderlich. Die Geltendmachung eines nachweislich entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt.
Zahlungsbedingungen Die jeweils gültigen Preise für Gruppentraining und Fünferkarten werden vor der Buchung mitgeteilt. Fünferkarten sind grundsätzlich innerhalb der auf der Karte angegebenen Gültigkeitsdauer zu verwenden. Bereits begonnene oder vollständig bezahlte Fünferkarten können grundsätzlich nicht gegen Erstattung des Restbetrages zurückgegeben werden, soweit keine gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der jeweils gültigen Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Berlin, 20.08.2026 Dr. med. vet. Stephanie Adams